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Voraussetzungen, Beantragung & Leistungen

Die Pflegegrade

Der Pflegegrad, der nach der Beurteilung durch den Medizinischen Dienst vergeben wird, entscheidet darüber, welche Leistungen Versicherte von Ihrer Pflegekasse erwarten können. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad – desto höher sind in der Regel auch die Geld- bzw. Sachleistungen. 

Die neuen Pflegegrade 1 bis 5 lösten am 01.01.2017 das bisherige System der drei Pflegestufen ab – dies geschah zum einen aufgrund der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zum anderen als Reaktion auf die steigende Relevanz von Altersdemenz. 

Ein Seniorenpaar in ihrem Wohnzimmer: die Frau sitzt in einem Rollstuhl, der Mann sitzt leicht hinter ihr auf einem Hocker und umfasst sie liebevoll. Sie lächeln einander an.
Foto von Ridofranz auf istockphoto.com
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