Die Pflegegrade
Der Pflegegrad, der nach der Beurteilung durch den Medizinischen Dienst vergeben wird, entscheidet darüber, welche Leistungen Versicherte von Ihrer Pflegekasse erwarten können. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad – desto höher sind in der Regel auch die Geld- bzw. Sachleistungen.
Die neuen Pflegegrade 1 bis 5 lösten am 01.01.2017 das bisherige System der drei Pflegestufen ab – dies geschah zum einen aufgrund der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und zum anderen als Reaktion auf die steigende Relevanz von Altersdemenz.