Wer kann das Pflege-Paket beziehen?
So einfach erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel
- Sie füllen ganz einfach online das Antragsformular aus. – Sie müssen darin lediglich einige Angaben zu Ihrer Pflegeversicherung machen und teilen uns gleich mit, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen.
- Wir kümmern uns um alle weiteren Formalitäten. Sie brauchen nichts weiter zu tun – wir reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein und kümmern uns für Sie um die Genehmigung.
- Wir senden Ihnen Ihr erstes Pflege-Paket direkt nach Hause sobald wir die Genehmigung von Ihrer Kasse bekommen haben. Anschließend erhalten Sie von uns jeden Monat die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel zugeschickt.
Gerne senden wir Ihnen kostenlose Informationen zu Ihrer Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu
Häufige Fragen zum Pflege-Paket
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Wer kann das Pflege-Paket erhalten?
Um das Pflege-Paket zu erhalten müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Leistungen aus einem der fünf Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5) erhält.
- Sie leben Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft.
- Sie werden von mindestens einer privaten Person gepflegt.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie die Kostenerstattung für Pflege-Hilfsmittel per Formular bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Den Antrag hierzu können Sie einfach bei uns online ausfüllen, oder Sie fordern die Unterlagen per Post an. Wir erledigen alle Formalitäten und senden Ihnen das Pflege-Paket nach der Genehmigung des Antrags zu.
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Wie kann ich das Pflege-Paket bestellen?
Das Pflege-Paket können Sie ganz einfach und rezeptfrei hier auf dieser Webseite bestellen. Damit wir Ihnen das Pflege-Paket zusenden können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diesen Antrag können Sie online bei uns ausfüllen – oder sie fordern die Unterlagen per Post an - die Formalitäten übernehmen dann wir. Sobald der Antrag genehmigt wurde versenden wir das erste Pflege-Paket an Sie. Der Versand erfolgt kostenlos an die von Ihnen angegebene Adresse.
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Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?
Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht.
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Muss ich für das Pflege-Paket etwas bezahlen?
Unser Service umfasst die Lieferung der Pflegehilfsmittel und die Erledigung alle Formalitäten mit Ihrer Pflege-Versicherung. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos. Sie müssen nie einen Cent an uns zahlen. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab, so dass Sie auch für diese Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen.
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Wie viele Produkte erhalte ich in meinem Paket?
Ihr Paket können Sie sich monatlich aus 6 verschiedenen Varianten wählen oder es sich individuell ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Dabei darf der Gesamtwert des Paketes jedoch den Preis von 40€ nicht übersteigen.
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Welche Produkte darf mein Paket enthalten?
Die Produkte, die in Ihrem Pflege-Paket enthalten sein dürfen und von der Pflegeversicherung nach SGB XI abgedeckt werden, wurden genau festgelegt und dienen der häuslichen Grundpflege. So dürfen saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Einmallätzchen sowie Mundschutz (auch FFP2-Masken) in den Paketen enthalten sein. Andere Verbrauchsprodukte wie Vorlagen oder Windeln müssen hingegen rezeptiert und direkt mit der Krankenversicherung (nach Regelung des SGB V) abgerechnet werden.
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Kann ich über das Pflege-Paket auch waschbare Bettschutzeinlagen beziehen?
Ja! Gern beliefern wir Sie auch mit waschbaren Bettschutzeinlagen. Kreuzen Sie dazu auf Ihrem Antrag den Bereich „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (PG 51)“ an und tragen Sie darunter die gewünschte Menge ein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und Sie erhalten die genehmigte Stückzahl mit Ihrem nächsten Pflege-Paket.