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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Für mehr Selbstständigkeit: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Erstellt am 01.03.2024 | Marius Damrow
Geschätzte Lesedauer: 7 Minuten

Pflegebedürftigkeit zwingt zum Umdenken. Sie beeinflusst nicht nur die Pflege selbst, sondern auch oft das gesamte Wohnumfeld von Betroffenen. Viele ehemals einfache Alltagsaufgaben, die automatisch und ohne Nachzudenken erledigt wurden, stellen nun ein Hindernis dar. Um die häusliche Pflege zu ermöglichen und diese den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu erleichtern, bezuschussen Pflegekassen notwendige Umbaumaßnahmen.

Senior reicht seiner Partnerin, die in einem Pflegebett liegt, ein aufgeschlagenes Buch. Beide lächeln.
Foto von KatarzynaBialasiewicz auf istockphoto.com

Voraussetzungen für den Leistungszuschuss

Um für den Umbau Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Neben dieser zwingenden Voraussetzung muss mindestens einer der drei folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Der Umbau ermöglicht die häusliche Pflege.

  • Der Umbau erleichtert die häusliche Pflege beziehungsweise entlastet Pflegebedürftige und -personen.

  • Der Umbau trägt zum selbstständigeren Leben des Pflegebedürftigen bei.

Diese drei Aspekte sind keine objektiven Kriterien wie die Voraussetzung eines Pflegegrads. Je nach Wohnraum und -ausstattung und den spezifischen Pflegeanforderungen beurteilen Pflegekassen jeden Antrag im Einzelfall. Aus diesem Grund ist eine umfangreiche und detaillierte Begründung im Antrag notwendig, die einen oder mehrere der oben genannten Kriterien beschreibt und inwiefern Umbauten die Pflegesituation verbessern. Je nachdem, wie überzeugend die Begründung ist, schickt die Pflegekasse eventuell einen Gutachter, der vor Ort die Gegebenheiten beurteilt. Dieser ist auch dazu verpflichtet, zu beraten und Empfehlungen zu Verbesserung der Pflege zu geben.

Bei Bewilligung des Antrags beträgt der Zuschuss bis zu 4.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad, sondern richtet sich nach den erforderlichen Maßnahmen. Der Zuschuss ist eine einmalige Zahlung pro Person und Maßnahme. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, addieren sich deren Anrechte auf beispielsweise 8.000 Euro bei zwei Personen. Maximal ist für eine Wohngemeinschaft so ein Zuschuss von 16.000 Euro möglich. Dieser Betrag gilt auch, wenn mehr als vier Pflegebedürftige in einem Haushalt leben.

Es werden zu einem Zeitpunkt nicht mehrere einzelne Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Vielmehr gelten alle Änderungen, die durch Eintreten der Pflegebedürftigkeit oder deren Verschlechterung eintreten, als eine Maßnahme.

Welche Umbauten werden bezuschusst?

Es gibt keinen festen Katalog an Maßnahmen, die bezuschusst werden. Vielmehr beurteilen Pflegekassen die Einzelfälle. Diese hängen vom vorhandenen Wohnraum und den individuellen Einschränkungen der Pflegebedürftigen ab. Die beantragten Umbauten müssen eine Verbesserung der alltäglichen Pflege darstellen. Ein- und dieselbe Maßnahme kann daher durchaus bei einem Pflegebedürftigen bewilligt, bei einem anderen aber abgelehnt werden.

Generell sind folgende Beispiele Maßnahmen, die häufig bewilligt werden und somit eine gute Orientierungshilfe für Ihren Antrag darstellen:

  • Einbau einer barrierefreien oder rollstuhlgerechten Dusche
  • Einbau eines Badewannenlifts
  • Umbau von einer Wanne zur (ebenerdigen) Dusche
  • Einbau einer barrierefreien Toilette
  • Absenkbare Hängeschränke in der Küche
  • Einbau eines Treppenlifts, eines Hauslifts oder einer Hebebühne
  • Montieren eines beidseitigen Treppengeländers, eventuell mit Treppensteigehilfe
  • Rutschsichere Treppenstufen
  • Installation von Haltegriffen und Stützstangen
  • Vergrößerung von Türen
  • Abbau der Türschwellen
  • Einbau von Fenstern mit niedrigen Griffen, die im Sitzen bedient werden können
  • Fest installierte Rampen
  • Installation von Bewegungsmeldern
  • Einbau/Versetzung von Lichtschaltern zur besseren Erreichbarkeit

Für die Umbauten wird in der Regel eine Firma beauftragt. Deren Arbeitsaufwand wird ebenfalls bezuschusst, bis der Betrag von 4.000 Euro ausgeschöpft ist. Alle darüber hinaus gehenden Kosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen. Der Umbau kann jedoch auch vom Pflegebedürftigen selbst oder von anderen Privatpersonen durchgeführt werden. In diesem Fall unterstützt die Pflegekasse die Arbeiten mit einem Zuschuss für die erforderlichen Materialien. Der Arbeitsaufwand bei dieser sogenannten Eigenleistung wird nicht übernommen.

Nicht in diesem Rahmen bezuschusst werden beispielsweise Pflegebetten. Sie sollen ebenfalls die Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und die Pflege erleichtern, fallen aber als Mobiliar in eine andere Kategorie: Sie gelten als Hilfsmittel und müssen auch als solche beantragt werden. In unseren Artikeln dazu erhalten Sie weiterführende Informationen. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen betrifft die baulichen und technischen Anforderungen eines Wohnraums.



Welche Maßnahmen werden nicht bezuschusst?

Eindeutig nicht bezuschusst werden allgemeine Reparaturen und Modernisierungen. Diese Mittel hängen in den allermeisten Fällen nicht mit der Verbesserung der Pflegesituation zusammen. Im Einzelfall ist ein Zuschuss der folgenden Beispiele je nach Ihrer Begründung durchaus möglich, wenn auch äußerst unwahrscheinlich.

  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
  • Brandschutzmaßnahmen
  • Rollstuhlgarage
  • Überdachung von Sitzplätzen
  • Elektrisch betriebene Markise
  • Installation einer neuen Heizungsanlage
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • Reparaturen von Treppenstufen
  • Anbringen eines Telefons

Allgemeine Tipps zum pflegegerechten Wohnen

Der Teufel steckt im Detail: Kleinere und größere Umbauten des Wohnraumes erleichtern die Pflege zu Hause oder machen sie überhaupt erst möglich. Pflegerechtes Wohnen umfasst aber noch weitere Punkte, die Sie ganz einfach umsetzen können. Diese Punkte gehen beim Einrichten der Wohnung oft unter, da gesunde Menschen im Alltag nur selten daran denken (müssen). Folgende Hinweise sorgen für ein sicheres Umfeld für Pflegebedürftige:

  • Freie Laufwege und ein einfach zugängliches (Pflege-)Bett
  • Abstütz- und Haltemöglichkeiten zum Aufstehen und Hinsetzen
  • Entfernen von Stolpergefahren (Teppich, Fußmatten, Kabel)
  • Ausreichende Beleuchtung, vor allem auf dem Weg zum und im Bad
  • Einfache Erreichbarkeit von oft benötigten Gegenständen
  • Zweitschlüssel für Vertrauensperson
  • Einfache Erreichbarkeit des Telefons oder Notrufsystems

Sie müssen eine häusliche Pflege organisieren? Weitere Hilfestellungen finden Sie hier:


Ablauf der Antragstellung

Den Antrag auf den Zuschuss muss die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtige Person stellen. Die meisten Pflegekassen haben für den Antrag (Online-)Formulare vorbereitet, die sie anfordern und ausfüllen können. Im Unterschied zu vielen anderen Pflegeleistungen zählt aber auch ein formloser schriftlicher Antrag, sofern alle relevanten Informationen aus diesem hervorgehen.

Notwendige Angaben im Antrag sind

  • Name, Adresse und Versichertennummer des Pflegebedürftigen

  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen (oder der ausführenden Firma)
  • Detaillierte Beschreibung der gewünschten Maßnahmen
  • Begründung, inwiefern diese die Pflegesituation verbessern
  • Wenn möglich, Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der ausführenden Firma
  • Nennung von bisherigen Bezuschussungen zur Wohnraumanpassung

Die Begründung der Maßnahmen ist das Herzstück des Antrags. Auf dieser Grundlage, besonders, wenn kein Gutachter eingeschaltet wurde, entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung oder Ablehnung. Da der Zuschuss zu Umbauten je nach individueller Pflegesituation entschieden wird, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass bestimmte Vorhaben wie der Einbau eines Treppenlifts immer genehmigt wird. Am besten formulieren Sie in der Begründung, welche Hindernisse es in der Wohnung gibt, wie sie den Pflegealltag einschränken und welche Erleichterung ein Umbau darstellen würde.

Eine detaillierte und aufklärende Begründung kann dazu beitragen, dass die Pflegekasse keine Notwendigkeit sieht, einen Gutachter zu beauftragen. Dies trägt zu einer schnelleren Entscheidung bei, sodass Betroffene so früh wie möglich mit notwendigen Umbauten beginnen können.

Es ist ratsam, den Antrag vor dem Beginn der Umbauten zu stellen, damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Eine Pflicht dazu besteht nicht, der Antrag kann auch nachträglich eingereicht werden. Beachten Sie jedoch, dass die Pflegekasse auch diese Anträge sorgfältig prüft. Sie ist zu keinem Zeitpunkt zur Zahlung des Zuschusses verpflichtet.

Antrag abgelehnt? Widerspruch ist möglich

Wurde der Antrag abgelehnt, lohnt es sich, die Begründung der Pflegekasse genau zu lesen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Greifen Sie dazu die Begründung der Pflegekasse auf und erläutern Sie an den entsprechenden Punkten, wo die Pflegekasse die Situation aus Ihrer Sicht falsch eingeschätzt hat. Je genauer Sie Ihren Widerspruch begründen und eine Verbesserung der Pflege durch den bezuschussten Umbau beschreiben können, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Bewilligung im zweiten Versuch.

Hilfe durch Beratungsstellen

Umbaumaßnahmen am Wohnraum sind schnell teuer und gehen mit einem gewissen Aufwand und Stress einher. Je nach Umfang der Arbeiten befindet sich der Pflegebedürftige eine Zeit lang auf einer „Baustelle“ im eigenen Heim. Wenn Sie sich wegen der gewünschten Maßnahmen unsicher sind, können Sie sich an Wohnortberatungsstellen wenden. Dort erhalten Sie Beratung zu

  • geeigneten Umbaumaßnahmen im Einzelfall.
  • geeigneten Hilfsmitteln und deren Beantragung.
  • Kostenübernahmen, Zuschüssen und Förderungen.
  • Wohnalternativen in der Nähe (Umzug anstelle eines Umbaus).
  • Handwerkern mit Erfahrung im barrierefreien Bauen und deren Beauftragung.

In Deutschland gibt es rund 250 dieser Beratungsstellen, die professionell oder ehrenamtlich geführt werden. Ihr Anliegen ist eine möglichst neutrale Beratung in Ihrer Situation, Verkaufsinteressen sind nicht vorhanden. Einige Bundesländer haben eigenständige Wohnberatungsstellen eingerichtet, in anderen sind diese Teil von anderen Beratungsstellen wie Pflegestützpunkten, technischen Bauberatungen oder Seniorenservicebüros. Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. (BAG) können Sie die Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Beratungsstellen einsehen.

QUELLEN
  1. BMG: Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten, Broschüre, Stand Juli 2023, Seiten 64f.

  2. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen (29.2.2024)

  3. https://www.wohnungsanpassung-bag.de/ (29.2.2024)

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