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ORGANISATION

Pflege, Beruf und Alltag miteinander vereinbaren

Erstellt am 07.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Alltag stellt für viele Menschen eine besondere Herausforderung dar. Es kann schwierig sein, Zeit für all diese Verpflichtungen zu finden und gleichzeitig genügend Energie und Aufmerksamkeit für jede Aufgabe zu haben.

Eine ältere Frau, links im Bild, sitzt mit ihrer Enkelin, rechts im Bild, in der Küche, umgeben von Backutensilien und frisch gebackenen Keksen.
Foto von Andrea Piacquadio auf pexels.com

Die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Alltag erfordert Planung, Organisation und Kompromisse. Wer jedoch seine Ressourcen nutzt, klar kommuniziert und auf die eigene Gesundheit achtet, kann die Herausforderungen meistern und ein ausgeglichenes Leben führen.

  • Schaffen Sie eine klare Struktur: Planen Sie Ihre Tage und Wochen im Voraus, damit Sie genügend Zeit für alle Aufgaben haben. Setzen Sie Prioritäten und erstellen Sie einen Zeitplan, der sowohl Ihre beruflichen als auch Ihre pflegerischen und familiären Verpflichtungen berücksichtigt.

  • Ressourcen nutzen: Suchen Sie nach Unterstützung und Ressourcen, die Ihnen helfen, Ihre Zeit und Energie besser einzuteilen. Das können Angebote wie Familienpflegezeit, flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder Dienstleistungen wie Pflegedienste und Haushaltshilfen sein.

  • Klare Kommunikation: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen über Ihre Betreuungspflichten und suchen Sie nach Lösungen, die für alle Beteiligten akzeptabel sind. Eine offene Kommunikation kann helfen, unnötigen Stress zu vermeiden.

  • Achten Sie auf sich selbst: Achten Sie auf Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Eine gute Selbstfürsorge kann helfen, Stress abzubauen und Ihnen die Energie zu geben, die Sie brauchen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen.

  • Flexibilität: Seien Sie bereit, flexibel zu sein und Ihre Pläne anzupassen, wenn Unvorhergesehenes eintritt. Es ist wichtig, sich auf neue Situationen einzustellen und zu lernen, mit Veränderungen umzugehen.

  • Auszeiten einplanen: Planen Sie bewusst Zeit für sich ein, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Das kann Zeit für Sport, ein Hobby oder einfach zum Entspannen sein.

Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

In Deutschland ist seit dem 1. Januar 2015 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Kraft, das Unternehmen und Beschäftigte bei der Vereinbarkeit unterstützen soll. Das Gesetz sieht vor, dass sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, bis zu zwei Jahre für die Pflege freistellen lassen können. In dieser Zeit können sie ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen in Anspruch nehmen, um den Verdienstausfall auszugleichen. Das Darlehen kann direkt beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten und deckt grundsätzlich die Hälfte des Nettoverdienstausfalls durch die Arbeitszeitreduzierung ab. Es ist aber auch möglich, ein geringeres Darlehen zu beantragen, mindestens jedoch 50 Euro pro Monat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Entgeltaufstockung in Form eines Wertguthabens zu vereinbaren. Die Familienpflegezeit kann auch in Anspruch genommen werden, um nahe Angehörige in der letzten Lebensphase zu begleiten. Die Regelungen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Für Unternehmen gibt es in diesem Zusammenhang einige Regelungen und Anforderungen, die sie erfüllen müssen. So müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten der Familienpflegezeit informieren und sie bei der Umsetzung unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Vereinbarungen über flexible Arbeitszeiten und die Gewährung von Urlaub. Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Familienpflegezeit nicht zu Nachteilen für die betroffenen Beschäftigten führt. Dazu gehört auch die Einhaltung des Kündigungsschutzes während der Pflegezeit. Hervorzuheben ist, dass das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für die Unternehmen von Vorteil ist. Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kann dazu beitragen, dass Beschäftigte motiviert und leistungsfähig bleiben und langfristig an das Unternehmen gebunden werden. Darüber hinaus kann sie dazu beitragen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.


Welche Unterstützungen gibt es durch den Staat?

In Deutschland gibt es eine Reihe von staatlichen Unterstützungen, die pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen in Anspruch nehmen können, um Pflege, Beruf und Alltag unter einen Hut zu bekommen.

  1. Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige bei der Finanzierung von ambulanter oder stationärer Pflege. Auch pflegende Angehörige können Leistungen erhalten, zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld. Bei akuten oder kurzfristigen Organisationsproblemen in der häuslichen Pflege können Sie eine ca. zehntägige Auszeit von der Arbeit nehmen und erhalten dafür das Pflegeunterstützungsgeld. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist oder voraussichtlich pflegebedürftig wird. Der Anspruch auf Freistellung ist unabhängig von der Betriebsgröße.
  2. Pflegezeitgesetz: Als Arbeitnehmer können Sie sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen oder in Teilzeit arbeiten. Wenn Sie Ihren Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchten, können Sie sich bis zu drei Monate freistellen lassen. Sie müssen die Auszeit mindestens zehn Tage vorher beim Arbeitgeber ankündigen. Für den Lebensunterhalt können Sie ein zinsloses Darlehen beantragen. Unternehmen mit 15 oder weniger Beschäftigten können den Antrag ablehnen.
  3. Familienpflegezeit: Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Familienpflegezeit, um sich der Pflege eines nahen Angehörigen zu widmen. Dabei handelt es sich um eine unbezahlte Freistellung, die jedoch durch ein zinsloses Darlehen finanziell abgesichert werden kann. Sie müssen die Familienpflegezeit mindestens acht Wochen vorher beim Arbeitgeber ankündigen.
    Für die zehntägige Freistellung, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit gilt ein Kündigungsschutz: Von der Ankündigung, maximal 12 Wochen vor dem angekündigten Termin, bis zum Ende der jeweiligen Auszeit.
  4. Brückenteilzeit: Die Brückenteilzeit ist eine Form der Arbeitszeitverkürzung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu reduzieren und anschließend wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von einem bis maximal fünf Jahren reduzieren können, um beispielsweise eine Familie zu gründen oder Angehörige zu pflegen. Nach Ablauf der reduzierten Arbeitszeit haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit. Die Brückenteilzeit wurde in Deutschland im Jahr 2019 gesetzlich verankert und gilt für Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten.
  5. Entlastungsleistungen: Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen, die dazu beitragen sollen, die Belastung durch die Pflege zu reduzieren. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen.
  6. Steuerliche Entlastungen: Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Entlastungen in Anspruch nehmen. Hierzu gehören zum Beispiel der Pflegepauschbetrag oder die Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Pflege.
  7. Betriebliche Unterstützungsangebote: Viele Unternehmen bieten mittlerweile betriebliche Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige an, zum Beispiel durch die Gewährung von Sonderurlaub oder flexible Arbeitszeitmodelle.
  8. Beratungsstellen: Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, die pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen unterstützen können, zum Beispiel Pflegestützpunkte, Sozialämter oder Krankenkassen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Unterstützungsangebote je nach individueller Situation und Bedarf unterschiedlich ausfallen können. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zuletzt geändert am 23.02.2024

QUELLEN
  1. Gesetz über die Pflegezeit, http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/index.html (besucht am 07.09.2023)
  2. Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-besseren-vereinbarkeit-von-familie-pflege-und-beruf--78226 (besucht am 07.09.2023)

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