Der Hausnotruf – Ihre schnelle Hilfe in der Not
Je höher das Alter, umso größer die Gefahr von Unfällen in den eigenen vier Wänden. Um eine gewisse Sicherheit zu besitzen, sollte sichergestellt werden, dass Hilfe im Notfall schnell erreichbar ist. Dies kann zum Beispiel durch einen Hausnotruf gewährleistet werden. Ein Hausnotrufsystem ist mit einer Notrufzentrale verbunden und reagiert auf Knopfdruck.
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Inhaltsverzeichnis
Hausnotrufsysteme sind ein nützliches Hilfsmittel für Menschen, die durch ihr Alter oder andere Umstände zu Stürzen neigen und allein wohnen oder die meiste Zeit des Tages allein sind. Der Hausnotruf stellt sicher, dass auch dann Hilfe gerufen werden kann, wenn beispielsweise nach einem Sturz niemand in der Nähe, und ein Telefon nicht erreichbar ist.
Auch Angehörige profitieren von dem System: Es kann eine psychische Entlastung sein, zu wissen, dass ihr Verwandter gut versorgt ist, während Angehörige arbeiten, einkaufen oder auf Reisen sind. Den ganzen Tag über, in jeder Woche und im ganzen Jahr ist die Notrufzentrale durch das Gerät erreichbar. So kann eine schnelle Versorgung bei Notfällen stattfinden.
Wie funktioniert der Hausnotruf?
Hausnotrufsysteme bestehen aus einer Basisstation mit einem Lautsprecher und Mikrofon, sowie einem mobilen Sender. Die Basisstation wird in der Regel einfach an die bereits vorhandene Telefonbuchse zusätzlich an den vorhandenen Telefonanschluss angeschlossen. Die Station besitzt eine sehr sensible Freisprechanlage, die das Sprechen aus größerer Entfernung möglich macht, und einen Akku, damit der Hausnotruf auch im Falle eines Stromausfalls funktioniert. Der mobile Sender, auch Funkfinger genannt, hat eine Reichweite von etwa 50 Metern. Er sollte vom Alleinstehenden immer am Körper getragen werden, entweder als Armband am Handgelenk oder als eine Art Kette um den Hals.
Mithilfe der Taste auf dem Funksender wird ein Notruf ausgelöst, der sofort alle bestehenden Telefonate unterbricht, und nacheinander an eine vorher festgelegte Reihenfolge an Telefonnummern geht, bis er beantwortet wird.
Es gibt auch andere Arten von Sendern, beispielsweise Rauchmelder, Sensormatten, Bewegungsmelder oder Sturzsensoren, die automatisch einen Notruf absenden, wenn der Betroffene gefallen ist, oder es in der Wohnung qualmt. Diese fallen meist unter die Zusatzleistungen und sind demnach nicht in der Grundgebühr enthalten.
Aktiver und passiver Hilferuf
Bei einem aktiven Notruf drückt der Betroffene die Taste auf dem Funksender, um Hilfe zu erhalten. Er oder sie wird dann, je nach vorher festgelegter Reihenfolge, mit den Angehörigen oder direkt mit der Zentrale des Anbieters verbunden. Dort sind alle erforderlichen Daten im System gespeichert, darunter Adresse, Vorerkrankungen und Kontaktdaten der Angehörigen. Durch die Freisprechanlage der Basisstation wird dann abgeklärt, was passiert ist. Je nach Art und Schwere des Vorfalls werden ein pflegerischer Bereitschaftsdienst oder der Notruf alarmiert.
Ein passiver Notruf tritt ein, wenn sich der Verunglückte innerhalb eines festgelegten Zeitraums nicht meldet. Soll sich der oder die Betroffene also einmal am Tag mittels Druck der Taste an der Basisstation melden, tut dies innerhalb von 24 Stunden aber nicht, ruft die Zentrale des Anbieters an, um sicherzugehen, dass alles in Ordnung ist. Wird niemand erreicht, kommen ein Bereitschaftsdienst oder Arzt zur Wohnung des Betroffenen.
Wer bietet Hausnotrufsysteme an?
Es gibt verschiedene Anbieter für Hausnotrufsysteme. Pflegedienste informieren Ihre Kunden meist darüber, ob sie ein eigenes Hausnotrufsystem anbieten oder mit einem externen Dienstleister kooperieren. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.
Einer der größten Sammelstellen für Hausnotrufanbieter ist der Bundesverband Hausnotruf, zu dem sich das Deutsche Rote Kreuz, die Volkssolidarität, die Arbeiterwohlfahrt, der Arbeiter-Samariterbund, die Johanniter-Unfallhilfe und der Malteser zusammengeschlossen haben. Innerhalb dieses Verbandes tauschen sich die Hausnotrufdienste aus, um Rahmenbedingungen zu verbessern und die Qualität zu verstärken.
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Kosten eines Hausnotrufs
Die Kosten für einen Hausnotruf bestehen aus einer Grundgebühr und den Einsatzkosten bzw. Zusatzgebühren für weiteren Service und Zubehör. Erstere enthält die Gebühr für die Miete des Geräts, die Anrufbereitschaft und die Einrichtung der Anlage. Das Pflegeportal rechnet mit Kosten von etwa 29 € monatlich, den Malteser Hausnotruf gibt es ab 27 € und der DRK nimmt eine Grundgebühr von 25,50 € pro Monat. Die Einsatzkosten sind je nach Fall unterschiedlich hoch und abhängig vom finanziellen Aufwand für die Hausbesuche. Gebühren für Einsatzkosten variieren von Anbieter zu Anbieter – hier lohnt sich im Vorfeld ein genauer Preisvergleich.
Der Hausnotruf wird von der Pflegekasse mitfinanziert, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Pflegebedürftige allein wohnt, oder die meiste Zeit des Tages allein ist. Der Zuschuss beträgt je nach Kasse bis zu 23 € im Monat. Wenn die Pflegekasse nicht einspringt, da evtl. kein Pflegegrad vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass die Sozialversicherung die Kosten trägt, allerdings muss dafür ein Arzt die Notwendigkeit des Hausnotrufs bestätigen.
Was außerdem beachtet werden sollte
Es gibt einige weitere Punkte, die Sie vor und beim Aufsetzen des Vertrages beachten und erfragen sollten:
- Kommt ein Mitarbeiter, um das Gerät anzuschließen?
- Werden automatische Funktionstestanrufe durchgeführt?
- Wie schnell wird ein defektes Gerät repariert oder wird es sogar ausgetauscht?
- Ist der Funksender wasserdicht, um ihn auch während des Duschens oder Badens tragen zu können?
Denken Sie des Weiteren unbedingt daran, die beim Anbieter hinterlegten Daten zu Vorerkrankungen und Kontaktdaten immer aktuell zu halten. Die Mitarbeiter können nur dann die richtige Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen, wenn sie alle Informationen über den Gesundheitszustand des Betroffenen haben. Außerdem ist es ratsam, einen Schlüssel bei Nachbarn oder Angehörigen zu hinterlegen, denn wenn der Notarzt die Tür aufbrechen lassen muss, tragen Sie selbst die Kosten.
Zuletzt geändert am 19.02.2024
- BMG: Pflege zu Hause. Ratgeber für die häusliche Pflege. Berlin, 2014, S. 91f.
- Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) Soziale Pflegeversicherung Art. 1 § 40, unter: www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html (abgerufen am 07.09.2023)